Jugendschutz im TSV Loccum
Die Jugendarbeit nimmt in unserem Verein satzungsgemäß eine herausragende Stellung ein. Zahlreiche Jugendsport-gruppen und spezielle Angebote für Kinder und Jugendliche stellen besondere Anforderungen an den Verein, seine Übungsleiter, Betreuer und Helfer.
Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes
Bei allen sportlichen und außersportlichen Veranstaltungen nehmen wir die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) sehr ernst und setzen diese Bestimmungen konsequent um. Dies betrifft insbesondere die gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Alkohol für alle Jugendlichen unter 16 Jahren sowie von Tabakerzeugnissen, anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen und branntweinhaltigen Spirituosen für alle Personen unter 18 Jahren. Die Übungsleiter und Betreuer sind in besonderer Form angehalten, hier ihrer Vorbildwirkung für ihre Sportgruppe gerecht zu werden.
Bestimmungen des Sozialgesetzbuches
Unser Verein hat darüber hinaus die Empfehlungen zur Überprüfung der Übungsleiter, Betreuer und Helfer im Umfang des Sozialgesetzbuches (§ 72a SGB VIII) vollständig umgesetzt. Dies betrifft das Vorliegen eines Erweiterten Führungszeugnisses für den betroffenen Personenkreis, das dem Verein Auskunft darüber erteilt, dass keine schwerwiegenden strafrechtlichen Verurteilungen sowie außerdem keine Vergehen im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung vorliegen. Diese Auskunft wird durch die Vereinsführung in regelmäßigen Abständen erneut eingeholt. Personen ohne Auskunft oder bei relevanten Eintragungen werden im Verein nicht mit derartigen Tätigkeiten betraut.
Bei Fragen, Anregungen und Beschwerden, welche die hier angeführten Inhalte betreffen, kann sich jeder auf direktem Weg an den Vorstand des Vereins wenden. Wir werden daraufhin unverzüglich und transparent Sachverhalte aufklären und gegebenenfalls weitere Schritte zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen einleiten.