Änderungen in Gegenüberstellung mit der vorangegangenen Fassung in Kurzform
vollständige Fassung
Diese Satzungsänderung soll auf der Mitgliederversammlung 2023 beschlossen werden. Anschließend erfolgt die erforderliche Genehmingung durch das zuständige Vereinsregistergericht.
aktuelle Fassung von 2010
Bitte beachten: Neufassung 2022 ist z.Zt. in der Beantragung